Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der KonMedia GmbH und dem Käufer / Auftraggeber rechtsverbindlich. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen, telefonische oder mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von der KonMedia GmbH schriftlich bestätigt werden. Käufer / Auftraggeber ist, wer die Durchführung eines Auftrages schriftlich, mündlich oder online über das Internet veranlasst. Bestellungen und Aufträge setzen die Zeichnungsberechtigung des Käufers / Auftraggebers voraus. Der Käufer / Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich, geschäftsfähig und zeichnungsberechtigt zu sein. Die Vertretungsberechtigung ist der KonMedia GmbH auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Auch wenn die Berechnung an einen Dritten erfolgt, haftet der Käufer / Auftraggeber neben dem Dritten in voller Höhe für den Rechnungsbetrag. Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Email), spätestens jedoch mit der Lieferung durch KonMedia GmbH als angenommen. Die Auftraggeber erklären sich mit Einreichen von Daten für die Medienproduktiondamit einverstanden, dass die Musterbeispiele zum Zwecke der Eigenwerbung für den Auftragnehmer auch Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, es sei denn, dies wird ausdrücklich anderweitig vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Impressum von Internetseiten und Druckerzeugnissen zu erscheinen oder als Hersteller gekennzeichnet zu werden.
2. Qualitätsprüfung beim Digitaldruck |
Verfahrensbedingte Begleiterscheinungen im Druckbild des Digitaldruckerzeugnisses in Kombination mit den Papieren können sein z.B. vereinzelte oder unregelmäßig auftretende Tonerpunkte, schwache Farbschleier, Auslassungen (insbesondere im monochromen Rasterdigitaldruck bei flächigen Motiven wie Rasterflächen), Farbverschiebungen oder Übersättigung des Druckes (z.B. Aura um Schriftbilder) – insbesondere bei Druck aus Textverarbeitungs-, Präsentations- oder ähnlichen EDV-Anwendungen aus dem Office-Bereich. Verfahrensbedingten Begleiterscheinungen werden durch unregelmäßige Stichprobenentnahme kontrolliert und durch Auftragsunterbrechung behoben. Soweit die Behebung nicht durch den Auftragnehmer erfolgen kann, wird der externe Wartungsdienst eingeschaltet. Solange wird die Auflagenproduktion unterbrochen, es sei denn, der Auftraggeber verantwortet die Fortführung der Produktion unter Verzicht auf Preisabzüge am Produkt. Die verfahrensbedingten Begleiterscheinungen im Druckbild sind von Reklamationen ausgenommen. Die Digitaldrucktechnologie - basierend auf Soft- und Hardware-Komponenten - ist als Gesamtprozess der Auftragsbearbeitung als hoch komplex einzustufen, in dem Inkompatibilitäten zwischen den angewandten von Soft- und Hardware-Komponenten untereinander technisch bedingt weder kausal, noch zeitlich vorhersagbar sind - insbesondere auch durch Zwang von technischen Aktualisierungen. Aufgrund dieser Tatsache sind Schwierigkeiten bei der Druckdatenannahme und -verarbeitung zum Musterdruck, aber auch während der Verarbeitung in der Auflagenproduktion nicht auszuschließen (z.B. "Systemabstürze"), obwohl der Auftragnehmer kontinuierlich an der Stabilisierung der Prozesse arbeitet: durch Prozessverbesserungen und gewissenhafte Auswahl an Prozesskomponenten. Damit können Auswirkungen auf die Auftragsterminierung nicht ausgeschlossen werden (i.d.R. in Folge von Terminverzögerungen oder Qualitätseinbußen). Die Empfindlichkeit der hochtechnisierten Produktionsanlagen und damit Störungen der Digitaldrucktechnik selbst sind im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers ebenso weder grundsätzlich vermeidbar noch zeitlich vorhersehbar, woraus sich auch hier Beeinträchtigungen mit Auswirkungen auf Liefertermin oder Produktqualität ergeben können. Der Auftragnehmer stellt deshalb hiermit ausdrücklich klar, dass aufgrund der verfahrensbedingten Qualitätsschwankungen bei der Druckproduktion im gegebenen Unternehmensumfeld (z.B. Farbschwankungen, Drucktoleranzen im Stand des Druckbildes auf dem Bogen, selten Passerversatz etc.) Reklamationsansprüche oder Schadensersatzansprüche hieraus ausgeschlossen sind. Diese sind ebenso ausgeschlossen hinsichtlich der eingeschränkten Eignung der Erzeugnisse für Weiterverarbeitungsschritte jeglicher Art (z.B. Falzen, Buchbinden etc.), bedingt durch die von der eingesetzten Digitaldrucktechik verfahrensbedingt unausweichlichen Einflüsse auf das Druckerzeugnis (z.B. Papierzustand nach dem Druck, Auswirkung von Trennmitteln im Fixierprozess, elektrostatische Aufladung der Drucke, eingeschränkte Auswahl an Papierqualitäten allgemein).
Maßgebend sind die am Tag der Bestellung auf Grundlage der Auftragsdaten gültigen bzw. angebotenen Preise unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Bestelldaten unverändert bleiben und ggf. die zu druckenden Daten verwendungsfertig und qualitativ einwandfrei sind. Ist dies nicht der Fall behält sich die KonMedia GmbH nach Rücksprache mit dem Auftraggeber die Verbesserung der Druckdaten / Unterlagen vor, um ein einwandfreies Ergebnis zu erzielen. Abweichende Terminierung, Datenmenge usw. oder nachträgliche Änderungen der Produktionsdaten (Verbesserungen oder Autorenkorrekturen) führen zu veränderten Preisen, die die KonMedia GmbH vor dem Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem Kunden / Auftraggeber abstimmen wird. Ein während des Prozesses vom Angebot abweichender Leistungsumfang führt ebenso zu veränderten Preisen, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist. Der Gesamtpreis versteht sich in Euro zzgl. der am Bestelltag gültigen Mehrwertsteuer.
4. Lieferung / Teillieferungen |
Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (Versicherung, termingerechte Zustellung) zu Standard-Versandarten. Beschädigungen durch den Transport sind gegenüber dem Transportunternehmens sofort anzuzeigen, sonst erlischt der Gewährleistungsanspruch. Der Auftragnehmer haftet nicht für Versäumnisse des Liefer-/Speditionsunternehmens. Soll die KonMedia GmbH den Versand durchführen, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transport durchführenden Dritten übergeben worden ist. Mehr oder Minderlieferung von bis zu 5% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Die von der KonMedia GmbH – auch schriftlich – gemachten Angaben zu Lieferterminen sind unter Hinweis auf §2 stets unverbindlich – unabhängig davon, ob in einer konkreten Kommunikationssituation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber anderweitige Aussagen herbeigeführt worden sind. Terminangaben stellen lediglich einen Planungsparameter dar, der aufgrund der zum Klärungszeitpunkt bekannten Produktionsverhältnisse von der KonMedia GmbH als realistisch eingeschätzt wird. Die KonMedia GmbH ist unabhängig von der festgestellten Unverbindlichkeit von Lieferterminangaben stets bestrebt, die Termine unter vertretbarem Aufwand einzuhalten. Die KonMedia GmbH behält sich das Recht auf Teillieferung(en) vor, wenn aufgrund von Produktionsereignissen oder höherer Gewalt eine Komplettlieferung zum geplanten Termin nicht möglich erscheint oder sich als unmöglich erweist. Dadurch entstandene Mehrkosten können dem Auftraggeber nur in Rechnung gestellt werden, wenn die Teillieferung(en) durch den Auftragnehmer zu vertreten sind oder ausdrücklich veranlasst wurden (z.B. Versandkostenzuschläge oder Verarbeitungsmehrkosten bei Teilmengenfertigung).
5. Freigabe/Musterexemplare |
Zum Abgleich der Auftraggebervorstellungen mit dem von KonMedia herstellbaren Produkt ist die Anfertigung eines "Musterexemplars" (= Freigabe- oder Korrekturexemplar) anzustreben, das die ausdrückliche schriftliche Freigabe zum inhaltlich unveränderten Druck zum Ziel hat. Unter Verweis auf § 2 hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine qualitativ in Druck und Ausführung zum Musterexemplar identische Ausführung des Endproduktes der Auflagenproduktion. Verzichtet der Auftraggeber auf die Erstellung eines Musterexemplars bzw. muss diese aufgrund zu geringer verbleibender Abwicklungszeit unterbleiben, so ist die KonMedia GmbH von jeglicher Verantwortung entbunden, insbesondere für Fehler bezüglich des Inhalts der Drucksache, die bei der Druckdatenverarbeitung im Herstellungsprozess des Auftragnehmers verursacht wurden. Auftragsannahme/Auftragsbestätigung/Vertragsrücktritt Die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der technischen Verwertbarkeit der Vorlagen oder Druckdaten durch die KonMedia GmbH. Der Auftraggeber kann nicht auf die Durchführung des Auftrages bestehen, wenn das Anfertigen eines Musterexemplares misslingt. Die KonMedia GmbH kann in diesem Fall ohne Angabe weiterer Gründe vom Vertrag zurücktreten, Kosten für den Auftraggeber entstehen dadurch nicht. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Begutachtung des Musterdruckes ohne Angabe von weiteren Gründen vom Vertrag zurückzutreten unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des Netto-Auftragswertes oder mindestens 30,- EURO und Rücksendung des Musterexemplares.
6. Beanstandungen, Mängel |
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vorabdrucke in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe oder sonstigen Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Erkennbare Mängel sind der KonMedia GmbH unverzüglich nach Empfang der Waren, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bis spätestens dem 8. Tag nach Erhalt anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen ist die KonMedia GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar in Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der KonMedia GmbH.
Bestellte Ware ist grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ausnahmen bilden lediglich Falschlieferungen und berechtigte Reklamationen.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern auftragsbezogen nicht anderweitiges vereinbart ist bzw. kein Nachnahme-Versand erfolgt. Zahlungseinbehalt im Reklamationsfall ist nur bis max. 70 % des Auftragswertes gestattet. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Zahlungsvereinbarungen ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern sowie Anzahlungen oder Barzahlung zu fordern, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Auftragserteilung trotz Kenntnis vorhandener oder bevorstehender Zahlungsunfähigkeit führt zu Schadensersatzansprüchen gegen den Auftraggeber oder dessen Handlungsbevollmächtigten. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Alle gegen den Besteller bestehenden Forderungen werden sofort fällig bei Klageerhebung oder wenn das Konkursverfahren eröffnet wird.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Sie darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Pfändungen von dritter Seite sind uns sofort mitzuteilen.
10. Urheberrecht/Verwertungsrechte |
Der Auftraggeber haftet allein für Ansprüche aus Verletzungen oder Missachtungen von Urheber-, Vervielfältigungs- und Verwertungsrechten im Zusammenhang mit seinem Auftragsgegenstand.
Bei einer möglichen Erstellung und dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über elektronische Medien, erfolgen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten nach den strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Die erhobenen Daten werden von der KonMedia GmbH und ihren Handels- und Dienstleistungspartnern nur insoweit verarbeitet und genutzt, wie der daraus resultierenden Kundenbeziehung erforderlich ist, gesetzlich zulässig und vom Auftraggeber gewünscht ist. Erst wenn eine Bestellung oder andere Dienstleistungen in Anspruch genommen wird, benötigen wir den Namen, und die Anschrift des Auftraggebers sowie Angaben zur Zahlung. Diese Daten werden dann mit 128-Bit-Verschlüsselung und SSL-Serververbindung gesichert übertragen und auf geschützten Servern gespeichert. Je nach Leistungsabwicklung ist es auch erforderlich, Teile dieser Angaben an Handels- oder Dienstleistungspartner weiterzugeben (z.B. an die Deutsche Post AG für die Zustellung von Waren).
12. Abschließende Bestimmungen |
Rechte des Auftraggebers aus den mit KonMedia getätigten Geschäften dürfen nicht abgetreten werden. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitmöglichst nahe kommen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 77815, Bühl. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist entweder 77815, Bühl oder das für den Käufer / Auftraggeber zuständige Gericht.
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